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Fakultät Maschinenbau

FAQ | Studienleistungen

Ja, eine Teilnahme an der Studienleistung ist verpflichtend, da diese als Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur anzusehen ist.

Sie können den Beschreibungen der Fächer aus den Modulhandbüchern (unter dem Unterpunkt "Prüfungen") entnehmen, ob eine Studienleistung für die Zulassung zur Klausur vorausgesetzt wird.

Für die Teilnahme an der Studienleistung ist es zwingend erforderlich, zu Beginn des Semesters im entsprechenden Studiengang eingeschrieben zu sein.

Insbesondere beim Umschreiben vom Bachelor in den Master während des laufenden Semesters kann keine nachträgliche Teilnahme an der Studienleistung erfolgen.

Um an den Studienleistungen teilnehmen zu können müssen Sie sich auf der Lernplattform moodle für den entsprechenden Kurs anmelden.

Hier werden Ihnen neben den Vorlesungs- und Übungsunterlagen weitere Informationen zu den Studienleistungen bereitgestellt. Dabei handelt es sich u.a. die Bekanntgabe der Termine,  der Aufgaben, aber auch die Ergebnisse.

Nein, es ist nicht möglich die Aufgaben der Studienleistung nachzuholen.
Daher ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig für die Studienleistungen (über moodle) anmelden.

Nein. Die Studienleistungen können immer nur dann abgelegt werden, wenn die Vorlesung/ Übung in dem Semester auch stattfindet.

Beispiel: Sie möchten die Klausur zu Verkehrslogistik II im Wintersemester 2021/2022 schreiben.
Die Vorlesung wird im Sommersemester gehalten. Somit können die Studienleistungen auch NUR im Sommersemester abgelegt werden. Demnach hätten Sie im Sommersemester 2021 (oder früher) die Studienleistungen bestehen müssen, um an der Klausur teilnehmen zu können.

Außnahme stellen Studierende dar, die die Prüfungsordnung wechseln mussten. Da laut alter Prüfungsordnung keine Studienleistungen zur Klausurzulassung notwendig waren entfallen hier die die Studienleistungen. Wenden Sie sich bitte zur Überprüfungs an das Prüfungsamt.

FAQ | Prüfungen

Die Anmeldung erfolgt über das Boss-System, das Onlineportal des Prüfungsamts.

Erscheint die Prüfung zur Veranstaltung nicht in Ihrem BOSS (bei Nebenfächlern wie z. B. Wing, Informatik, Statistik etc. möglich) melden Sie sich bitte über diesen Anmeldevordruck am ITL Sekretariat an. Anmeldungen im Rahmen der „Außerfachlich Kompetenz“ verwenden bitte ebenfalls den Anmeldevordruck. Die Anmeldefrist endet zwei Wochen vor der Prüfung.

Achtung! Die Teilnahme an einer Klausur setzt eine Anmeldung im BOSS-System voraus.
Nicht angemeldete Klausuren werden bis zu Klärung mit dem Prüfungsamt nicht korrigiert.

Wenn es sich bei der Anmeldung um ein Fach handelt, in dem Sie als Zulassungsvoraussetzung für die Klausur eine Studienleistung erbracht haben müssen wenden Sie sich bitte an Frau Mattner.

Darüber hinaus müssen Sie sich an das Prüfungsamt werden.

Im B. Sc. Maschinenbau können Sie sich folgende, am ITL erbrachte Teilleistungen als außerfachliche Kompetenz anrechnen lassen:

  • Planung und Betrieb logistischer Systeme: Verkehrslogistische Systeme (Fallstudie Verkehrslogistik)
    Klicken Sie hier für Informationen zu den anderen Bachelor-Veranstaltungen des Instituts für Transportlogistik.

 

Im M. Sc. Maschinenbau können Sie sich folgende, am ITL erbrachte Teilleistungen als außerfachliche Kompetenz anrechnen lassen:

  • Verkehrswesen (Planung und Optimierung verkehrslogistischer Knoten) *
  • Distributionslogistik (Methoden zur Optimierung des Güterverkehrs) *

 

* Die Veranstaltung kann unter folgenden Bedingungen als außerfachliche Kompetenz angerechnet werden:

  1. Beide Elemente der Modulprüfung müssen für sich betrachtet bestanden sein.
    (Sollte nur die Modulprüfung im Ganzen bestanden sein, wird nur das neue Modul gemäß dieser Tabelle anerkannt. Das entfallende Element kann dann nicht weiterverwendet werden).
     
  2. Die Studierenden müssen sich selbst um einen Nachweis über das Bestehen der einzelnen Elemente zum Einreichen bei der Prüfungsverwaltung kümmern; die zuständigen Prüfenden (Lehrstühle) entscheiden freiwillig, ob sie die einzelnen Prüfungsleistungen für die einzelnen Elemente bestätigen bzw. bescheinigen. Seitens der Studierenden besteht kein Anspruch hierauf! Insbesondere ist davon auszugehen, dass länger zurückliegende Prüfungsereignisse seitens der Lehrstühle nicht mehr bescheinigt werden können.
     
  3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Modulnote sowohl für das Modul in der neuen Prüfungsordnung als auch für die Außerfachliche Kompetenz übernommen.

Weiter Informationen können Sie auch dem folgenden Merkblatt zu den Übergangsregelungen der Fakultät Maschinenbau entnehmen.

In diesem Fall ist die Prüfungsanmeldung ausschließlich über das ITL-Sekretariat durchzuführen. Eine Anmeldung über das Boss-System ist nicht möglich. Bitte senden Sie dazu das ausgefüllte Formular spätestens zwei Wochen vor der Prüfung an Frau Mattner.

Bei einer bestandenen Prüfung erhalten Sie von uns eine Bescheinigung hierüber.
Diese müssen Sie im Anschluss beim Prüfungsamt abgeben, damit die Note in das Boss-System eingetragen wird.

 

Ist Ihre Frage nicht dabei?

Helfen Sie uns die FAQ zu verbessern, damit Ihre Fragen demnächst auch für andere Studierende hier zu finden sind. Schreiben Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff FAQ an: lehre.itl.mbtu-dortmundde